(Für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernehme ich keine Gewähr!)
Klicken Sie hier:
Polizei und Ordnungsamt (Fundamt) verständigen
1. Melden Sie den Verlust Ihres Haustieres, insbesondere bei Hunden und anderen großen Tieren, sofort auch aus Sicherheitsgründen der örtlich zuständigen Polizei.
Nennen Sie Ihren Namen, beschreiben Sie Ihr Tier und sagen Sie, wann, wo und in welche Richtung Ihr Tier weggelaufen ist.
2. Verständigen Sie das örtlich zuständige Fundamt.
Bei Fundtier-Verwahrstellen nachfragen
Tierheime kontaktieren
Fragen Sie bei den Tierheimen nach und hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer.
Aushang bei Tierärzten und in SB-Märkten
Erstellen Sie Suchplakate und hängen diese mit einer Beschreibung
Ihres Tieres (Angaben über Aussehen, Art, Name, Zutraulichkeit,
evtl. mit Foto etc.) bei Tierärzten, SB-Märkten und anderen
von Personen stark frequentierten Örtlichkeiten in einer
Entfernung aus, die Ihr Tier erreichen könnte.
Suchmeldung über Presse und Rundfunk
Starten Sie evtl. in örtlichen Printmedien und regionalen Rundfunksender eine Tiersuchmeldung.
Findet jemand ein Tier und nimmt es auf, dann ergeben sich leider eine Fülle von nicht unkomplizierten Rechtsproblemen (Verwahrungs- und Haftungsfragen usw.). Grundsätzlich gilt, dass Sie das Tier tierschutzgerecht unterbringen und betreuen müssen und dass Sie keinerlei Besitzanspruch an dem Tier haben.
Melden Sie der Polizei und dem örtlich zuständigen Ordnungsamt aber immer möglichst schnell das Findeltier. Vielleicht hat sich dort der Besitzer schon gemeldet, der in Sorge um sein Tier ist.
Bei Wildtieren gibt es einige abweichende Besonderheiten. Nehmen Sie kein Wildtier mit, das könnte Ihnen unter Umständen als Wilderei ausgelegt werden. Benachrichtigen Sie stattdessen sofort die Polizei, den zuständigen Jagdpächter oder den zuständigen Forstbeamten.
Tierärztlicher Notfalldienst
24-Stunden-Notfalldienste für verletzte oder kranke Kleintiere
bieten einige niedergelassene Tierärzte sowie die Tierkliniken an.
Fragen Sie Ihren Tierarzt.
Kündigen Sie dem Tierarzt oder der Tierklinik Ihren Besuch unbedingt vorher telf. an, damit die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden können und Ihr Tier schnell versorgt werden kann.
Tierquälerei
Erstatten Sie bei begründetem Verdacht auf Tierquälerei auf
jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei und informieren Sie das
zuständige Veterinäramt (für den Kreis
Bernkastel-Wittlich, Tel. 0 65 71 / 14-0 od. 14-3 51 od. 14-3 54)