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Hunde
1. Impfungen:
Gültige Impfungen gegen
- Tollwut (Rabies),
- Staupe (Rhinitis),
- Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis, H.c.c.),
- Parvovirose (Katzenseuche des Hundes),
- Zwingerhusten (Bordetella bronchiseptica, Parainfluenza),
- Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche),
- Borreliose (Empfohlen wird, in der zeckenfreien Zeit zwischen
November und Februar, eine Impfung gegen Borreliose, damit der Hund mit
Beginn der Zeckenzeit weitgehend geschützt ist.)
Bitte beachten Sie, dass die letzte Impfung mindestens 3 Wochen vor Pensionsbeginn stattgefunden haben muss!
2. Ihr Hund muss gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Bei nötigen Medikationen muss eine Bestätigung eines
Tierarztes über die Pensionsfähigkeit des Hundes inkl. einer
Verabreichungsanweisung bezüglich der Medikamente vorgelegt
werden.
3. Es werden keine Hunde aufgenommen, die aggressiv und unverträglich mit anderen Hunden sind.
4. Parasitenfreiheit, d.h. vorhergehende Entwurmung und einen aktuellen Flohschutz
(nicht älter als eine Woche), setze ich als eine
Selbstverständlichkeit voraus. Bitte die Bestätigung vom
Tierarzt mitbringen. Auf Wunsch kann der Flohschutz auch von mir
durchgeführt werden.
5. Zeckenprophylaxe
Alle Hunde, auch gegen Borreliose geimpfte Hunde, müssen in der
Zeckensaison (je nach Witterung März – Oktober) eine
aktuelle Behandlung gegen Zecken (Spot-on-Präparate) nachweisen,
da durch die Spaziergänge in Wald und Feld ein Zeckenbefall
weiterhin stattfindet. Auf Wunsch kann die Zeckenprophylaxe auch von
mir durchgeführt werden.
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Katzen
1. Impfungen:
Gültige Impfungen gegen
- Katzenschnupfen (Rhinitis),
- Katzenseuche (Panleukopenie),
- Tollwut bei "Freigängern", auch Katzen mit nur zeitweisem Freilauf.
Empfehlenswert und nach Absprache mit Ihrem Tierarzt sind Impfung/Tests auf:
- Katzenleukose (Katzenleukämie) (ersatzweise eine Bescheinigung des
Tierarztes, dass Ihr Tier auf FeLV negativ getestet wurde) und
- Ansteckende Bauchfellentzündung FIP (Feline Infektiöse Peritonitis).
Bitte beachten Sie, dass die letzte Impfung mindestens 3 Wochen vor Pensionsbeginn stattgefunden haben muss!
2. Ihre Katze muss gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Bei nötigen Medikationen muss eine Bestätigung eines
Tierarztes über die Pensionsfähigkeit der Katze inkl. einer
Verabreichungsanweisung bezüglich der Medikamente vorgelegt werden.
3. Es werden keine Kater aufgenommen, die nicht kastriert sind.
4. Eine regelmäßige Entwurmung und einen aktuellen Flohschutz
(nicht älter als eine Woche) setze ich als eine
Selbstverständlichkeit voraus. Bitte die Bestätigung vom
Tierarzt mitbringen. Auf Wunsch kann der Flohschutz auch von mir
durchgeführt werden.
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